Was ändert sich bei der Altersvorsorgereform 2027, hier auf Finanzen mit Stieler

Altersvorsorgereform 2027: Wie sich private Altersvorsorge verändert

Ab dem 1. Januar 2027 verändert sich die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend. Mit dem Altersvorsorgedepot entsteht erstmals eine geförderte Vorsorgemöglichkeit, die stärker auf Fonds, ETFs und langfristige Kapitalmarktchancen setzt.

Doch warum wird das bisherige Riester-System weiterentwickelt? Welche neuen Möglichkeiten entstehen? Und welche Entscheidungen stehen für Menschen mit einem bestehenden Riester-Vertrag an?

Warum wird die bisherige Riester-Förderung verändert?

Die Riester-Rente sollte zusätzliche private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung verbinden. In der Praxis erwies sich das System für viele Menschen als komplex. Förderberechtigung, Mindesteigenbeitrag, Zulagenantrag, Vertragskosten und unterschiedliche Vertragsformen erschwerten die Einordnung.

Hinzu kam die bisher verpflichtende Beitragserhaltungsgarantie: Zu Beginn der Auszahlungsphase mussten mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Diese Sicherheit begrenzte besonders in Phasen niedriger Zinsen die Möglichkeiten, langfristig stärker am Kapitalmarkt zu investieren.

Achtung Differenzierung wichtig: Ein bestehender Riester-Vertrag kann weiterhin wertvolle Garantien, günstige Konditionen oder bereits bezahlte Abschlusskosten enthalten. Die Reform macht ältere Verträge deshalb nicht automatisch unattraktiv. Sie schafft zusätzliche Möglichkeiten, die individuell verglichen werden sollten.

Welche Ziele verfolgt die Reform?

Die Reform rund um das Altersvorsorgedepot verfolgt vier zentrale Ziele:

Mehr Renditechancen

Das neue Altersvorsorgedepot kommt ohne feste Beitragsgarantie aus. Dadurch kann ein größerer Teil des Geldes langfristig in Fonds, ETFs und andere zulässige Kapitalanlagen investiert werden.

Eine stärkere Kapitalmarktausrichtung eröffnet höhere Renditechancen. Gleichzeitig gehören Wertschwankungen dazu. Entscheidend sind deshalb Laufzeit, Risikoverteilung und die Gestaltung der Anlage vor dem Ruhestand.

Transparentere Kosten

Für das Standarddepot gilt eine maximale Effektivkostenquote von einem Prozent. Die Effektivkosten zeigen, um wie viele Prozentpunkte die durchschnittliche jährliche Rendite durch sämtliche Vertragskosten reduziert wird.

Auch die Verteilung der Abschlusskosten verändert sich. Bei neuen Altersvorsorgeverträgen müssen Abschlusskosten künftig über die gesamte Ansparphase verteilt werden. Dadurch wird die hohe Kostenbelastung zu Vertragsbeginn reduziert und ein späterer Wechsel erleichtert.

Ein Prozent stellt eine Obergrenze dar. Für die persönliche Entscheidung bleiben Anlagequalität, Fondsauswahl, Flexibilität und Vertragsgestaltung aber genauso wichtig.

Einfachere Förderung

Die neue Grundzulage orientiert sich direkt am Eigenbeitrag. Damit wird die Förderung leichter nachvollziehbar:

  • Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag werden 50 Prozent Zulage gewährt.
  • Auf weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro werden 25 Prozent Zulage gewährt.
  • Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr.
  • Zusätzlich sind bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind möglich.

Die bisherige Berechnung eines einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags entfällt in der neuen Fördersystematik.

Mehr persönliche Auswahl

Künftig stehen unterschiedliche Vorsorgewege innerhalb der geförderten privaten Altersvorsorge zur Verfügung:

  • ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie,
  • ein vereinfachtes Standarddepot,
  • Garantieangebote mit 80 Prozent Beitragsgarantie,
  • Garantieangebote mit 100 Prozent Beitragsgarantie.

Damit können Altersvorsorgende stärker nach Laufzeit, Sicherheitsbedürfnis und persönlicher Risikobereitschaft auswählen.

Die Reform erweitert sowohl die Auswahl der Vertragsformen als auch den Kreis der Förderberechtigten.

Neue Möglichkeiten für Selbstständige und Kammerberufe

Künftig können unter bestimmten Voraussetzungen auch viele Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende die Förderung nutzen.

Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden stärker einbezogen. Dazu gehören beispielsweise Angehörige ärztlicher, anwaltlicher, steuerberatender oder anderer verkammerter Berufe.

Die persönliche Förderberechtigung hängt weiterhin von der individuellen Erwerbs-, Versicherungs- und Steuersituation ab.

Was ändert sich bei der Eigenheimförderung?

Die Eigenheimrenten-Förderung bleibt auch im neuen System bestehen.

Gefördertes Altersvorsorgevermögen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • der Erwerb oder die Herstellung einer selbst genutzten Immobilie,
  • die vollständige oder teilweise Ablösung eines entsprechenden Immobiliendarlehens,
  • weitere gesetzlich anerkannte wohnwirtschaftliche Verwendungen.

Bisher mussten bei einer Teilentnahme mindestens 3.000 Euro im Altersvorsorgevertrag verbleiben. Diese Vorgabe entfällt künftig.

Eine wichtige Neuerung: Die Möglichkeit zur wohnwirtschaftlichen Entnahme gehört künftig nicht automatisch zu jedem Vertrag. Wer diese Option nutzen möchte, sollte bereits bei der Vertragsauswahl darauf achten, dass der Anbieter sie vorsieht.

Wie verändert sich die Auszahlung im Ruhestand?

Die Reform erweitert die Auswahl in der Auszahlungsphase.

Lebenslange Leibrente

Die lebenslange Leibrente zahlt einen vereinbarten monatlichen Betrag bis zum Tod. Sie sichert damit das finanzielle Risiko einer besonders langen Lebensdauer ab.

Langlaufender Auszahlungsplan

Alternativ kann ein Auszahlungsplan gewählt werden. Dieser muss mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres laufen. Eine längere Laufzeit ist möglich.

Noch vorhandenes Vermögen ist während des Auszahlungsplans grundsätzlich vererbbar. Nach dem Ende des Plans ist das dafür vorgesehene Kapital vollständig ausgezahlt.

Teilkapitalauszahlung

Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals einmalig entnommen werden.

Der reguläre Beginn der Auszahlungsphase liegt zwischen dem 65. und dem 70. Lebensjahr. Ein früherer Beginn ist möglich, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente, eine Altersrente für Landwirte oder eine entsprechende Beamten- oder Soldatenversorgung gezahlt wird.

Welche Auszahlungsform passt, hängt vom Zusammenspiel der gesamten Ruhestandsplanung ab: gesetzliche Rente, Pension, betriebliche Altersversorgung, weitere private Renten, freie Rücklagen und gewünschte Hinterbliebenenabsicherung gehören gemeinsam betrachtet.

Neue Berufsgruppen

Die Reform bildet deshalb auch eine neue Vorsorgemöglichkeit für Selbstständige und Angehörige der Kammerberufe.

Eigenheim-Förderung

Gleichzeitig wird die Wohnwirtschaftliche Nutzung vereinfacht. Das Guthaben kann dadurch schon vor der Rente entnommen werden für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. Auch tilgungen und Sanierungen können damit vorgenommen werden, inklusive allter förderungen. Bisher musste ein Mindestguthaben von 3000 Euro im Riestervertrag erhalten bleiben. Auf diese Regelung wird beim der Altersvorsorgereform verzichtet.

Leibrente

Dennoch bleibt eine wesentliche Komponente der alten Riester-Welt erhalten, und das ist die Leibrente. Das gebildete Kapital wird sich nicht einmalig auszahlen lassen. Aufgrund der besteuerung ist auch davon abzuraten: Eine Einmalauszahlung bei Riester würde den persönlichen Steuersatz in die Höhe schnellen lassen und einen Großteil des Guthaben abgabenpflichtig machen.

Die Leibrente lässt sich als lebenslang oder begrenzt bis zum 85. Lebensjahr wählen.

Welche neuen Vorsorgemöglichkeiten entstehen?

Die Reform erweitert sowohl die Auswahl der Vertragsformen als auch den Kreis der Förderberechtigten.

Altersvorsorgedepot ohne Garantie

Das Altersvorsorgedepot ermöglicht eine chancenorientierte Kapitalanlage mit Fonds und ETFs. Die Erträge bleiben während der Ansparphase steuerlich aufgeschoben und werden erst in der Auszahlungsphase besteuert.

Standarddepot

Das Standarddepot ist eine vereinfachte Variante mit voreingestellter Anlagestrategie. Es gilt eine Effektivkostengrenze von einem Prozent.

Garantieangebote

Alternativ stehen Garantien von 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Mehr Sicherheit bedeutet dabei geringere Renditechancen.

Altersvorsorgedepot

Welche Regelungen gelten für bestehende Verträge?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Für Vertragsinhaber ergeben sich grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  1. Den Vertrag mit der bisherigen Förderung weiterführen

    Der bestehende Vertrag läuft mit seinen bisherigen Konditionen und der bisherigen Fördersystematik weiter.

  2. Den Vertrag behalten und in die neue Förderung wechseln

    Der Vertrag bleibt grundsätzlich bestehen. Die Förderung wird auf die neue Systematik umgestellt.

  3. Das Guthaben in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen

    Das vorhandene Altersvorsorgevermögen kann in ein Altersvorsorgedepot oder ein neues Garantieangebot übertragen werden. Dabei können Wechsel-, Abschluss- und Verwaltungskosten entstehen.

Der Wechsel in die neue Fördersystematik ist dauerhaft. Ein späterer Rückwechsel in die bisherige Förderung ist ausgeschlossen.

Unsicher was sie mit dem bestehenden Riestervertrag machen möchten? Kommen Sie gerne in ein kostenfreies Beratungsgespräch zu Ihrem Thema.

Welche Entscheidungen kommen auf Altersvorsorgende zu?

Die Reform erweitert die Auswahl. Damit werden einige Fragen besonders wichtig.

Wie viel Sicherheit passt zu meiner Laufzeit?

Bei einer langen Anlagedauer können Wertschwankungen anders eingeordnet werden als wenige Jahre vor dem Ruhestand. Die passende Garantie hängt deshalb von Alter, Vorsorgebestand und Risikobereitschaft ab.

Welche Förderung steht mir zur Verfügung?

Grundzulage, Kinderzulage und steuerlicher Vorteil wirken je nach Beitrag, Einkommen und Familiensituation unterschiedlich. Die Förderhöhe sollte konkret berechnet werden.

Wie flexibel muss mein Kapital bleiben?

Das geförderte Kapital ist grundsätzlich für den Ruhestand vorgesehen. Eine freie Entnahme während der Ansparphase führt regelmäßig zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen.

Vor dem Aufbau langfristig gebundener Altersvorsorge schafft eine ausreichende Liquiditätsreserve Stabilität.

Welche Bedeutung hat selbst genutztes Wohneigentum?

Wer das angesparte Kapital später für eine selbst genutzte Immobilie einsetzen möchte, benötigt einen Vertrag, der die Eigenheimrenten-Förderung ausdrücklich vorsieht.

Dabei gehören auch die spätere Besteuerung und die Folgen eines Verkaufs, einer Vermietung oder eines Auszugs in die Planung.

Wie wichtig sind Vererbbarkeit und Hinterbliebenenschutz?

Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich vererbbar. Bei einer Auszahlung an Erben sind die erhaltenen Zulagen und festgestellten Steuervorteile regelmäßig zurückzuzahlen.

Das noch vorhandene Kapital kann ohne Abzug der Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden.

Bei einem Auszahlungsplan bleibt das noch vorhandene Vermögen grundsätzlich vererbbar. Eine lebenslange Leibrente endet mit dem Tod, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.

Welche Rolle übernimmt das Altersvorsorgedepot in meiner Gesamtstrategie?

Das Altersvorsorgedepot ist ein möglicher Baustein. Es kann mit gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung, Basisrente, freien Wertpapieranlagen, Immobilien und Liquiditätsreserven zusammenspielen.

Die entscheidende Frage lautet deshalb weniger:

Welcher Vertrag ist allgemein der beste?

Sondern:

Welche Aufgabe soll dieser Baustein in meiner persönlichen Finanzstrategie erfüllen?

Zur Autorin

Ursula Stieler ist ungebundene Finanzberaterin und Herausgeberin von Finanzen mit Stieler. Sie begleitet Menschen dabei, ihre finanziellen Entscheidungen unabhängig und im Zusammenhang ihrer gesamten Lebensplanung zu treffen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung. Steuerliche, rechtliche und vertragliche Einzelfälle verdienen eine individuelle fachliche Prüfung.

Fachlicher Stand: 27. Juli 2026

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Ursula Stieler
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