Ab dem 1. Januar 2027 beginnt eine neue Phase der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Damit entsteht zum ersten Mal mit dem Altersvorsorgereformgesetz ein gesetzlicher Rahmen für ein Altersvorsorgedepot, das stärker am Kapitalmarkt ausgerichtet ist und auch Anlagen in Fonds und ETFs ermöglicht.
Die private Altersvorsorge soll renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler werden. Wie gut das im Einzelfall gelingt, hängt später vor allem vom konkreten Angebot ab. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um diese neue Investment-Vorsorge.
Ein neuer gesetzlicher Rahmen schafft Möglichkeiten. Eine gute Entscheidung entsteht, wenn Förderung, Kosten, Risiko und Flexibilität zur eigenen Lebensplanung passen.“
– Ursula Stieler
Dieser Überblick wird fortlaufend erweitert. Sobald die vertiefenden Beiträge erscheinen, finden Sie die Links direkt im jeweiligen Abschnitt.
Inhalt
- Das Wichtigste auf einen Blick
- Was ist das Altersvorsorgedepot?
- Ab wann gelten die neuen Regelungen?
- Wer kann die Förderung nutzen?
- Wie funktioniert die Förderung?
- Welche Anlagevarianten gibt es?
- Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
- Welche Kosten entstehen?
- Wie kann das Geld im Ruhestand ausgezahlt werden?
- Wann passen andere Vorsorgewege besser?
Das Wichtigste zum Altersvorsorge-Depot im Überblick
Ab 2027 bietet das Altersvorsorgedepot unter anderem:
- Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich
- Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind
- einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro
- Anlage am Kapitalmarkt (z. B. Fonds und ETFs)
- Wahl zwischen garantiefreier Variante und Angeboten mit 80 oder 100 Prozent Garantie
- steuerliche Förderung während der Ansparphase
- flexible Auszahlungsvarianten im Ruhestand
- Möglichkeit zur Fortführung oder Umstellung bestehender Riester-Verträge
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag bei einem Anbieter Ihrer Wahl. Die Einzahlungen werden vom Staat gefördert. Der zentrale Unterschied zu bisherigen Lösungen: Sie können auf eine feste Beitragsgarantie verzichten und dadurch in chancenorientierte Anlagen investieren.
Während das langfristig höhere Renditechancen eröffnet, bringt ein Vertrag ohne Beitragsgarantie auch Wertschwankungen mit sich. Deshalb sind Laufzeit, persönliches Sicherheitsbedürfnis und der geplante Rentenbeginn sehr wichtige Gesprächsgrundlagen für die Entscheidung!
Während der Ansparphase bleiben Beiträge, Zulagen und Erträge steuerlich im Vertrag. Die Besteuerung erfolgt erst später bei der Auszahlung.
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Die neuen Altersvorsorgeverträge können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Dieser Termin ist ein Startpunkt und gleichzeitig eine Gelegenheit, die ersten Angebote in Ruhe zu vergleichen.
Für eine gute Entscheidung sind insbesondere folgende Informationen wichtig:
- Kosten des konkreten Vertrags,
- verfügbare Fonds und ETFs,
- Garantiehöhe,
- Wechselmöglichkeiten,
- Gestaltung der Auszahlungsphase,
- Auswirkungen auf bestehende Riester-Verträge.
Wichtig: Der Jahresbeginn 2027 schafft damit eine neue Auswahlmöglichkeit. Der passende Entscheidungszeitpunkt ergibt sich aus der persönlichen Situation und der Qualität der verfügbaren Angebote.
Wer kann die Förderung nutzen?.
Der Kreis der Förderberechtigten erweitert sich deutlich. Das ist ein großer Fortschritt. Künftig gehören zu den Menschen mit Förderberechtigung gehören unter anderem:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Beamtinnen und Beamte
- viele Selbstständige
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Eltern in Kindererziehungszeiten
- pflegende Angehörige
- rentenversicherungspflichtige Minijobber
- bestimmte Bezieher von Lohnersatzleistungen
Auch Eheleute oder eingetragene Lebenspartner:innen können unter bestimmten Voraussetzungen die Förderung erhalten.
Wie funktioniert die Förderung?
Die neue Grundzulage orientiert sich direkt am selbst eingezahlten Beitrag. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr erhalten Sie eine Zulage von 50 Prozent:
- 360 Euro Eigenbeitrag
- plus 180 Euro Grundzulage
Für weitere Eigenbeiträge zwischen 361 und 1.800 Euro beträgt die Zulage 25 Prozent:
- weitere 1.440 Euro Eigenbeitrag
- plus 360 Euro Grundzulage
Bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro ergibt sich damit eine maximale Grundzulage von:
540 Euro pro Jahr
Für die Grundzulage gilt grundsätzlich ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 Euro. Insgesamt können bis zu 6.840 Euro pro Jahr in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden imf die Zulagenförderung bezieht sich auf maximal 1.800 Euro Eigenbeitrag.
Die neue Systematik unterscheidet sich deutlich von der bisherigen Riester-Förderung. Dort beträgt die Grundzulage grundsätzlich 175 Euro. Für die volle Zulage muss ein einkommensabhängiger Mindesteigenbeitrag geleistet werden. Ab 2027 entsteht die neue Grundzulage unmittelbar aus der Höhe des Eigenbeitrags.
Kinderzulage
Ein zulageberechtigter Elternteil erhält zusätzlich eine Kinderzulage. Für jeden selbst eingezahlten Euro bis zu einem Jahresbeitrag von 300 Euro gibt es je Kind ein Euro Kinderzulage. Damit beträgt die maximale Kinderzulage:
300 Euro pro Kind und Jahr
Welcher Elternteil die Zulage erhält und welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, sollte anhand der familiären Situation geprüft werden. Zuvor war der Mindestbeitrag für die Kinderzulage 60 Euro im Jahr, diese Veränderung sollte also vor allem bei Familien stark geprüft werden.
Berufseinsteigerbonus
Junge Erwachsene erhalten einen zusätzlichen Anreiz für einen frühen Start. Alle Volljährigen unter 25 Jahren erhalten beim Sparen in das neue Altersvorsorgedepot einmalig 200 Euro zusätzliche Zulage.
200 Euro Berufseinsteigerbonus
Welche Steuerliche Wirkung entsteht?
Bei bestimmten Steuersätzen kann über die Grundzulage hinaus ein Steuervorteil entstehen. Das Finanzamt prüft das bei jedem Vertrag und der zusätzliche Vorteil wirkt sich im Einkommensteuerbescheid aus, zum Beispiel in Form einer Erstattung oder er reduziert die Steuerlast.
In der Ansparphase sind die Wertsteigerungen, Ausschüttungen und Umschichtungen von der Steuer befreit. Die Leistungen werden später in der Auszahlungsphase mit dem dann geltenden individuellen Steuersatz versteuert. Die Logik dahinter: In den meisten Fällen ist der Steuersatz einer Person in der Rente geringer als während des Erwerbslebens.

Welche Anlagevarianten gibt es?
Die Reform unterscheidet im Kern zwischen kapitalmarktorientierten Altersvorsorgedepots und Vorsorgelösungen mit Garantie.
Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot arbeitet garantiefrei. Dadurch kann ein größerer Anteil des Guthabens in chancenorientierte Anlagen fließen.
Standarddepot
Das Standarddepot ist eine besonders einfach gestaltete Form des Altersvorsorgedepots. Dafür legt der Anbieter legt (nur!) zwei Fonds fest, einen mit vorsichtigem Anlageprofil, einen Fonds mit höheren Renditechancen.
Vor Beginn der Auszahlungsphase wird das Guthaben standardmäßig schrittweise in den vorsichtigeren Fonds umgeschichtet. Eine abweichende Aufteilung kann vereinbart werden.
Zusätzlich kann ein öffentlich organisierter Träger mit einem Standarddepot beauftragt werden. Die konkrete Ausgestaltung bleibt deshalb ein laufendes Entwicklungsthema.
Vertragsvarianten mit Garantie
Neben der Garantiefreiheit gibt es Varianten mit einer Garantie von 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge. Vor allem hängt die passende Garantiehöhe ab von Laufzeit, Lebensphase, vorhandenen Rentenansprüchen und persönlichem Umgang mit Wertschwankungen.
Eine höhere Garantie stärkt die Planungssicherheit. Gleichzeitig benötigt der Anbieter dafür einen größeren Anteil sicherheitsorientierter Anlagen. Das kann die Kosten des Vertrags und die Renditechancen beeinflussen.
Zu den Anlagevarianten sind Anbieter momentan in der Entwicklung, und es ist noch wenig bekannt. Ich halte diesen Artikel über laufende Änderungen aktuell.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Knapp 14,7 Mio. Menschen haben laut Statistischem Bundesamt einen Riester-Vertrag, das beinhaltet aktive und ruhende Verträge.
Für bestehende Riester-Verträge ergeben sich ab 01.01.2027 drei mögliche Optionen:
-
Den bestehenden Vertrag mit der bisherigen Förderung weiterführen: Altverträge genießen Bestandsschutz.
-
Den bestehenden Vertrag behalten und in die neue Fördersystematik wechseln: Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben grundsätzlich bestehen.
-
Das vorhandene Guthaben auf einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen: Dabei können Wechsel-, Abschluss- und weitere Vertragskosten entstehen.
Welche Lösung hier die Beste ist, lässt sich nur individuell klären. Ich biete Ihnen gerne ein kostenfreies Infogespräch zu Ihrem Vertrag an.
Welche Kosten entstehen?
Beim Standarddepot dürfen die Effektivkosten maximal ein Prozent pro Jahr betragen. Das bedeutet, die Kosten reduzieren die durchschnittliche jährliche Rendite um höchstens einen Prozentpunkt.
6% Rendite – Effektivkostenquote 1% ergibt 5% Rendite
Die gesetzliche Begrenzung von 1% wirkt auf den ersten Blick attraktiv. Sie darf jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Gerade bei einer langfristigen Altersvorsorge sind andere Faktoren oft entscheidender für das spätere Ergebnis.
Wichtiger als eine möglichst niedrige Kostenquote sind insbesondere:
- die Qualität und Auswahl der verfügbaren Fonds und ETFs,
- die Flexibilität bei Anpassungen während der Laufzeit,
- die Möglichkeit, die Anlagestrategie an veränderte Lebenssituationen anzupassen,
- die konkrete Ausgestaltung der Umschichtungsmechanismen,
- die Transparenz und Steuerbarkeit des Vertrags.
Ein scheinbar günstiges Standarddepot kann langfristig nachteilig sein, wenn die Fondsauswahl eingeschränkt ist oder Anpassungen nur begrenzt möglich sind.
Gerade bei Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten entscheidet die Anlagequalität häufig stärker über das Ergebnis.
Wie kann das Geld im Ruhestand ausgezahlt werden?
Das Altersvorsorgedepot sieht in der Auszahlungsphase zwei unterschiedliche Möglichkeiten:
Die lebenlange Leibrente
Die Leibrente zahlt einen festgelegten monatlichen Betrag bis zum Lebensende. Damit sichert sie das Risiko einer sehr langen Lebensdauer ab.
Auszahlplan mit Befristung
Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres laufen und kann auch länger vereinbart werden.
Nach Ablauf des Plans ist das dafür vorgesehene Kapital aufgebraucht. Stirbt der Vertragsinhaber vor Ablauf, ist das Restkapital vererbbar.
Einmalauszahlung
Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie außerdem bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals einmalig auszahlen lassen. Daneben bleibt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine wohnwirtschaftliche Nutzung möglich, etwa für selbst genutztes Wohneigentum.
Weiterhin soll die wohnwirtschaftliche Nutzung möglich sein, als das angesparte Rentenkapital für den Kauf oder die Erneuerung einer selbstgenutzten Immobilie einzusetzen, inklusive staatlicher Förderung und Investment-Rendite.
Die passende Option hängt vom Zusammenspiel Ihrer gesamten Rentenvorsorge ab. Deshalb werfe ich werfe gerne einen Blick mit Ihnen auf die bestehende Vorsorge, um den passenden Rentenplan zu entwickeln. Kommen Sie dazu in ein kostenfreies Infogespräch.
Wann passen andere Vorsorgewege möglicherweise besser?
Das Altersvorsorgedepot verbindet staatliche Förderung mit einer langfristigen Anlage des Kapitals und diese Kombination trifft nicht immer den Geschmack. Andere Vorsorgewege bieten ebenfalls Förderungen für die Altersvorsorge und legen andere Schwerpunkte.
Flexible private Vorsorge mit steuerlicher Begünstigung in der Rente
Diese Form der Altersvorsorge kombiniert das Sparen in renditestarke Fonds und ETFS ohne Garantie mit Flexibilität in der Ansparphase mit steuerlichen Vorteilen bei der Auszahlung.
Kapital kann individuell aufgebaut und später steuerbegünstigt entnommen werden. Die „Flex“ eignet sich besonders für Menschen, die Wert auf Anpassungsfähigkeit und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten legen.
Basisrente (Rürup)
Die Basisrente eröffnet erlaubt deutlich höhere steuerlich berücksichtigungsfähige Beiträge. Besonders für Selbstständige und Menschen mit höherem steuerpflichtigem Einkommen kann sie relevant sein. Gleichzeitig ist sie konsequent auf eine lebenslange Rentenzahlung ausgerichtet.
Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung kann über Arbeitgeberzuschüsse sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Effekte einen wichtigen Beitrag leisten. Dabei kann sie kann grundsätzlich neben einem privaten Altersvorsorgedepot bestehen. Es lohnt sich, wenn Sie beide Wege im Gesamtbild betrachten.
Immobilien
Selbst genutzte oder vermietete Immobilien können ebenfalls Teil einer langfristigen Finanzstrategie sein. Hier gehören Finanzierung, laufende Kosten, Instandhaltung, steuerliche Wirkung, Vermietungsaufwand und Risikostreuung gemeinsam in die Betrachtung.
ETF-Depot
Ein freies Depot bietet einen besonders flexiblen Zugriff auf das Kapital. Einzahlungen, Entnahmen und Vererbung lassen sich weitgehend frei gestalten. Dafür entfällt die Zulagenförderung und Erträge werden nach den allgemeinen steuerlichen Regeln behandelt.
Zur Autorin:
Ursula Stieler ist ungebundene Finanzberaterin und Redakteurin auf der Internetseite Finanzen mit Stieler. Diese Inhalte sind das Ergebnis von Recherche bei unabhängigen Quellen. Autorin weist daraufhin, das kurzfristige Änderungen in diesem Artikel laufend ergänzt werden. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.





